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Hier erfahren Sie, welche persönliche Verantwortung Sie als Geschäftsführung bei IT-Sicherheit und Datenschutz tragen — nach NIS2, DSGVO, KRITIS und den allgemeinen Sorgfaltspflichten. Zu jedem Regelwerk gibt es einen Schnell-Check zur ersten Einordnung, direkt hier im Browser.

Rechtliche Verantwortung der Leitungsebene

IT-Sicherheit ist keine Aufgabe der IT. Sie ist Ihre.

Gesetzgeber in Deutschland und der EU verlagern die Verantwortung für Cybersicherheit ausdrücklich auf die Geschäftsleitung — mit Billigungspflichten, Schulungspflichten und persönlichen Haftungsrisiken. Diese Seite erklärt die wichtigsten Regelwerke in verständlicher Sprache und hilft Ihnen mit Schnell-Checks bei der ersten Einordnung.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie ein Regelwerk auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, klären Sie verbindlich mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt — insbesondere weil sich Umsetzungsgesetze und Schwellenwerte ändern können.

Und jetzt? Die Schnell-Checks oben zeigen, welche Regelwerke Sie betreffen. Die geführte IT-Prüfung auf der Startseite zeigt, wo Sie inhaltlich stehen — mit automatischen Handlungsempfehlungen und einem Protokoll für Ihre Unterlagen. Beides zusammen ist die Dokumentationsgrundlage, die im Ernstfall zählt.